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Nachbarrecht Bochum

Entscheidungen

OLG Köln, Urteil vom 12.07.2011, 4 U 18/10

Beseitigung von Überhang kann nur verlangt werden, wenn er die Benutzung des Grundstücks objektiv nicht nur unwesentlich beeinträchtigt. Die Beseitigung des Überhangs kann darüber hinaus dann nicht verlangt werden, wenn hierdurch die begründete Gefahr besteht, dass der betroffene Baum absterben könnte oder das Risiko hierfür sich erhöht.

 

BGH, Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 336/03

Ein vorgeschriebenes obligatorisches Güteverfahren muss der Klageerhebung vorausgehen und kann nicht nach Klageerhebung nachgeholt werden. Eine ohne vorausgehenden obligatorischen Güteversuch erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen.